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Keine Formpflicht für Nebenabreden zum Abtretungsvertrag

JudikaturGES 2021, 135 Heft 3 v. 9.7.2021

Deskriptoren: Geschäftsanteil; Übertragung; Nebenabreden; Notariatsaktpflicht.

Normen: § 76 Abs 2 GmbHG

Reine Nebenabreden zum Abtretungsvertrag über einen Gesellschaftsanteil, z.B. über einen zusätzlichen weiteren Kaufpreis, sind nicht notariatsaktpflichtig.

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