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Haftung eines Geschäftsführers, der leichtsinnig Opfer einer Straftat wurde

JudikaturGES 2021, 129 Heft 3 v. 9.7.2021

Deskriptoren: Geschäftsführerhaftung; leichte Fahrlässigkeit.

Normen: § 25 GmbHG

Ein Geschäftsführer haftet der Gesellschaft bereits bei leichtem Verschulden.

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