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Zum Entzug des Bezugsrechts beim genehmigten Kapital

AufsätzeHans-Georg KoppensteinerGES 2019, 399 Heft 8 v. 10.12.2019

Gegenstand des Beitrags sind die Voraussetzungen des Bezugsrechtsausschlusses beim genehmigten Kapital und die Rechtsfolgen bei Verletzung der dafür geltenden Regeln. Vorweg wird dargelegt, wie die Aktionäre zu informieren sind.

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