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Keine Kreditschädigung durch rechtskonforme Ausübung des Auskunftsrechts eines Aktionärs

JudikaturGES 2019, 302 Heft 6 v. 10.9.2019

Deskriptoren: Auskunftsrecht; Aktionär; Kreditschädigung.

Normen: § 1330 ABGB, § 118 Abs 1 AktG

Äußerungen eines Aktionärs, die einen Dritten an Ehre und Ruf schädigen, sind jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn

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