Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem Phänomen der DAO, einer neuartigen, dezentralen und digitalen Organisationsform, und ihrem Verhältnis zur Blockchain. In dem Zusammenhang stellt der Verfasser des Beitrags – in Auseinandersetzung mit der im österr Schrifttum1 erst vor Kurzem vorgenommenen Einordnung der DAO als Gesellschaft sui generis – auch grundlegende Überlegungen zur Frage der rechtlichen Qualifikation der DAO an.