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Kein eigener Schadenersatzanspruch eines Gesellschafters bei Schädigung der Gesellschaft durch Dritte

JudikaturGES 2018, 339 Heft 7 v. 1.10.2018

Deskriptoren: Gesellschafter; Trennungsprinzip; Schadenersatz.

Normen: § 61 GmbHG, § 1295 ABGB

Wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch einen Dritten geschädigt, ist der Gesellschafter, dessen Geschäftsanteil entwertet wird, mit diesem Nachteil (nur) als mittelbar Geschädigter anzusehen.

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