Deskriptoren: Gesellschafter; Trennungsprinzip; Schadenersatz.
Normen: § 61 GmbHG, § 1295 ABGB
Wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch einen Dritten geschädigt, ist der Gesellschafter, dessen Geschäftsanteil entwertet wird, mit diesem Nachteil (nur) als mittelbar Geschädigter anzusehen.