Deskriptoren: Notgeschäftsführer; Interessenkollision; Pflichtverletzung.
Normen: § 15a GmbHG
Unterliegen die vorhandenen Geschäftsführer einem Interessenkonflikt, kann ein Notgeschäftsführer bestellt werden.Deskriptoren: Notgeschäftsführer; Interessenkollision; Pflichtverletzung.
Normen: § 15a GmbHG
Unterliegen die vorhandenen Geschäftsführer einem Interessenkonflikt, kann ein Notgeschäftsführer bestellt werden.