Eine kürzlich ergangene Entscheidung des OGH beschäftigt sich mit dem Umfang des Zahlungsverbots nach § 25 Abs 3 Z 2 GmbHG. Gegenstand dieses Beitrags ist nun dessen Verhältnis zur Insolvenzverschleppungshaftung gem § 69 Abs 2 IO, insbesondere im Hinblick auf die Unterschiede in der Schadensberechnung.