Nach langen Bemühungen wurde im Frühjahr des Jahres 2017 ein neues Wirtschaftstreuhandberufsgesetz in Begutachtung geschickt. Nach intensiven Verhandlungen und punktuellen Adaptierungen im parlamentarischen Verfahren konnte noch Anfang des Sommers eine Beschlussfassung erfolgen und das Gesetz schließlich Mitte September im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden (BGBl I Nr 137/2017). Das neue WTBG 2017 bringt für den Berufsstand der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zahlreiche Neuerungen. Diese betreffen vor allem Änderungen bzw Erweiterungen der Berufsbefugnisse, um den Anforderungen des Berufsstandes und des Marktes Rechnung zu tragen, weiters grundlegende Neugestaltungen der von Berufsanwärtern zu absolvierenden Fachprüfungen und Änderungen der Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.