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Abfindungsanspruch bei Ausscheiden aus einer gemeinnützigen GesBR

JudikaturGES 2018, 82 Heft 2 v. 1.3.2018

Deskriptoren: gemeinnützige GesBR; Abfindungsbeschränkung.

Normen: § 1188 ABGB, § 1203 ABGB

Drittbeeinträchtigung, insbesondere Gläubigerbeeinträchtigung, kann eine Abfindungsklausel für den Fall des Ausscheidens sittenwidrig und damit unzulässig machen.

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