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Niederlassungsfreiheit: Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes ohne gleichzeitige Verlegung des tatsächlichen Verwaltungssitzes zulässig

JudikaturGES 2018, 67 Heft 2 v. 1.3.2018

Deskriptoren: Niederlassungsfreiheit; Sitzverlegung; Verwaltungssitz; Polbud.

Normen: Art 49 AEUV, Art 54 AEUV

Auch eine Gesellschaft, die ihren statutarischen Sitz ohne gleichzeitige Verlegung des tatsächlichen Verwaltungssitzes in einen anderen Mitgliedstaats verlegt, genießt die Niederlassungsfreiheit.

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