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Anforderungen an die Mäßigung einer Zwangsstrafe

JudikaturGES 2018, 32 Heft 1 v. 1.1.2018

Deskriptoren: Zwangsstrafe; Mäßigung.

Normen: § 285 Abs 3 UGB

Offenlegungspflichtigen, die die Zwangsstrafe ohne besondere Schwierigkeiten bezahlen können, kann die Zwangsstrafe nicht ermäßigt werden.

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