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Geschäftsführerhaftung für Zahlungen nach Insolvenzreife der Gesellschaft

JudikaturGES 2017, 367 Heft 7 v. 1.10.2017

Deskriptoren: Geschäftsführerhaftung; Insolvenz.

Normen: § 25 Abs 3 Z 2 GmbHG, § 64 AktG, § 69 Abs 2 IO, § 69 Abs 4 IO

Das Zahlungsverbot des Geschäftsführers beginnt mit Eintritt der materiellen Insolvenz (und nicht uU erst 60 Tage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung).

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