Deskriptoren: Treuepflicht; Kreditschädigung; Gesellschafter.
Normen: § 1330 ABGB
Es verstößt gegen die gesellschaftliche Treuepflicht, wenn ein Gesellschafter – selbst erweislich wahre – kreditschädigende Äußerungen über die Gesellschaft oder Mitgesellschafter gegenüber Dritten macht.