Deskriptoren: Einlagenrückgewähr; Fremdüblichkeit; Mietvertrag; Wertsicherung.
Normen: § 82 GmbHG
Eine – wenngleich übliche – Wertsicherung ist bei der Frage, ob ein Mietvertrag iSd Verbots der Einlagenrückgewähr angemessen ist, nicht zu berücksichtigen, wenn sie nicht vereinbart wurde.