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Einlagenrückgewähr: Bezahlung einer nicht vereinbarten Wertsicherung ist nicht fremdüblich

JudikaturGES 2017, 363 Heft 7 v. 1.10.2017

Deskriptoren: Einlagenrückgewähr; Fremdüblichkeit; Mietvertrag; Wertsicherung.

Normen: § 82 GmbHG

Eine – wenngleich übliche – Wertsicherung ist bei der Frage, ob ein Mietvertrag iSd Verbots der Einlagenrückgewähr angemessen ist, nicht zu berücksichtigen, wenn sie nicht vereinbart wurde.

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