Causa societatis veranlasste Vermögenstransfers von Kapitalgesellschaften an ihre Anteilsinhaber sind ertragsteuerlich entweder als Gewinnausschüttungen oder als Einlagenrückzahlungen zu qualifizieren, wobei die konkrete Einstufung unterschiedliche Konsequenzen nach sich zieht (siehe dazu näher Bergmann, GES 2017, 181 f).