Deskriptoren: GesBR; stillschweigender Gesellschaftsvertrag; Gründung.
Normen: § 863 ABGB, § 1175 ABGB, § 1503 ABGB
Voraussetzung für die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist einDeskriptoren: GesBR; stillschweigender Gesellschaftsvertrag; Gründung.
Normen: § 863 ABGB, § 1175 ABGB, § 1503 ABGB
Voraussetzung für die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist ein