Im Zusammenhang mit Umgründungen kann der Verwertungsreihenfolge von in der Vergangenheit erwirtschafteten Verlusten entscheidende Bedeutung für die Frage der Höhe des nach dem Umgründungsstichtag fortbestehenden Verlustvortrags zukommen. Mangels expliziter gesetzlicher Regelungen ist unklar, nach Maßgabe welcher Kriterien dabei vorzugehen ist.