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Aufwendungen im Zusammenhang mit einer fehlgeschlagenen GmbH-Gründung

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturBernhard RennerGES 2017, 114 Heft 2 v. 1.4.2017

Deskriptoren: Betriebsausgaben; Gründungskosten; Werbungskosten.

Normen: § 16 Abs 1 EStG, § 27 Abs 2 Z 1 lit a EStG

Vom (künftigen) Gesellschafter einer GmbH getragene Gründungskosten (hier: Beratungskosten) stellen auch bei einer fehlgeschlagenen Gründung der GmbH Anschaffungskosten der Beteiligung an dieser Kapitalgesellschaft, und nicht (vorweggenommene, vergebliche) Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen dar.

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