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Einlagenrückgewähr durch Überlassung von Sachen (hier: Liegenschaft) zum Selbstkostenpreis

JudikaturGES 2017, 23 Heft 1 v. 1.1.2017

Deskriptoren: Einlagenrückgewähr; wirtschaftliche Betrachtung; Nutzungsüberlassung; Sicherheitenbestellung.

Normen: § 82 GmbHG

Die unangemessen gering verrechnete Überlassung von Sachen an einen Gesellschafter kann eine verbotene Einlagenrückgewähr darstellen.

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