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Nutzungszuwendungen und Strafverteidigungskosten

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturErnst MarschnerGES 2016, 311 Heft 6 v. 1.8.2016

Deskriptoren: Nutzungszuwendung; Einlage; Strafverteidigung; betriebliche Veranlassung.

Normen: § 8 Abs 1 KStG, § 6 Z 14 lit b EStG, § 20 Abs 1 Z 5 EStG

Nutzungszuwendungen werden durch den VwGH steuerlich nicht im Rahmen der ESt-Veranlagung des Gesellschafters anerkannt. Kosten der Strafverteidigung sind unter Umständen als Betriebsausgabe abzugsfähig.

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