Der gegenständliche Beitrag vermittelt einen Überblick zu Wesen und Zweck der zustimmungspflichtigen Geschäfte im Allgemeinen und widmet sich in der Folge im Detail der Frage nach den Voraussetzungen der Zustimmungspflicht gem § 30j Abs 5 GmbHG (bzw § 95 Abs 5 AktG), wobei ein der Veranschaulichung dienendes Beispiel die Ausführungen abrundet.