Zwei Mal hat der Oberste Gerichtshof wegen der GmbH-Reform 2014 bereits den Verfassungsgerichtshof angerufen. Zwei Mal ist der OGH aus formalen Gründen gescheitert. Nun versucht der 6. Senat ein drittes Mal, das 2014 wieder eingeführte Mindestkapital von 35.000 Euro zu kippen (Beschluss vom 20. Juli 2016, 6 Ob 74/16z).