Genussrechte sind schuldrechtliche Finanzierungs- bzw Beteiligungsinstrumente: der Inhaber überlässt dem Emittenten Kapital und bekommt dafür Vermögensrechte, zB eine Gewinnbeteiligung, eingeräumt. Die inhaltliche Ausgestaltung ist gesetzlich nicht näher geregelt. Genussrechte erfreuen sich heutzutage in der Praxis großer Beliebtheit, zB als Instrumente zur Unternehmensfinanzierung, Mitarbeiterbeteiligung, Sanierung oder Honorierung besonderer Leistungen.