Deskriptoren: Genussrechte; Personengesellschaft; Beteiligungsertragsbefreiung; Durchgriffsprinzip; Transparenzprinzip.
Normen: § 10 Abs 1 Z 3 KStG, § 23 Z 2 EStG
Der Schluss, die strittigen Ausschüttungen beträfen im Sinne des § 8 Abs 3 Z 1 KStG Genussrechte, mit denen das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationsgewinn nicht der Personengesellschaft, sondern (im Wege eines „Durchgriffs“) ihrer vermögensbeteiligten Gesellschafterin (einer GmbH) verbunden sei, ist nicht nachvollziehbar, womit es auch an einer Rechtsgrundlage für die davon abgeleitete Anwendung der korrespondierenden Befreiungsbestimmung des § 10 Abs 1 Z 3 KStG fehlt.