Im Zuge der Neuregelung der Einlagenrückzahlung gem § 4 Abs 12 EStG1 durch das AbgÄG 20152 wurde in § 4 Abs 12 Z 4 EStG eine VO-Ermächtigung des Bundesministers für Finanzen zur näheren Regelung der Auswirkungen von Umgründungen auf den steuerlichen Innenfinanzierungsstand vorgesehen. Mit der am 26.4.2016 veröffentlichten Innenfinanzierungsverordnung (IF-VO)3 wurde von dieser VO-Ermächtigung Gebrauch gemacht und entsprechende Grundsätze betreffend die Auswirkungen von Umgründungen auf die steuerliche Innenfinanzierung iSd § 4 Abs 12 Z 4 EStG festgelegt.4 Einige Sonderthemen iZm Auswirkungen von Umgründungen auf den Innenfinanzierungsstand sind in der IF-VO jedoch nicht explizit geregelt.5 Der folgende Beitrag befasst sich in diesem Zusammenhang näher mit der Frage der Auswirkungen von „mittelbaren“ Umgründungen, wo neben übertragender und übernehmender Gesellschaft noch weitere Gesellschaften („Zwischengesellschaften“) als (mittelbare) Gesellschafter beteiligt sind. Neben Auswirkungen auf den Innenfinanzierungsstand der involvierten Gesellschaften soll dabei auch auf Auswirkungen auf den steuerlichen Einlagenstand eingegangen werden.