vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sitzverlegung einer Kommanditgesellschaft

Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGES 2016, 228 Heft 5 v. 1.7.2016

Das FBG unterscheidet zwischen dem „Sitz“ und der „für Zustellungen maßgeblichen Geschäftsanschrift“ (§ 3 Abs 1 Z 4 FBG). Die Änderung der Geschäftsanschrift kann gem § 11 FBG in vereinfachter Form (ohne Beglaubigung der Unterschriften) angemeldet werden, die Verlegung des Sitzes hingegen ist bei Personengesellschaften nach UGB (OG und KG) durch sämtliche Gesellschafter in beglaubigter Form zu beantragen (§§ 11 Abs 1, 107 Abs 1 UGB).

MUSTER

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!