• Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz (APRÄG) 2016
Vor kurzem hat der Nationalrat das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz (APRÄG) 20161 beschlossen. Damit werden jene Teile der neuen Abschlussprüfungs-Richtlinie (RL 2014/56/EU ) umgesetzt, die das Unternehmens-, Gesellschafts- und Genossenschaftsrecht betreffen. Außerdem werden Ausführungsbestimmungen zur unmittelbar anwendbaren Abschlussprüfungs-Verordnung (VO [EU] Nr 537/2014)2 getroffen und aus dieser entstehende Unvereinbarkeiten mit dem nationalen Recht beseitigt sowie nationale Wahlrechte zu einzelnen Artikeln ausgeübt. Dadurch sollen einerseits die Anforderungen an die Abschlussprüfer (als natürliche oder juristische Personen) klarer und vorhersehbarer gestaltet, andererseits ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit noch besser gewährleistet werden. Außerdem soll die Rolle des Prüfungsausschusses (ein Ausschuss des Aufsichtsrats in den zu prüfenden Unternehmen) gestärkt werden.