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Zur Abzugsfähigkeit von Teilwertabschreibungen im Körperschaftsteuerrecht

Angrenzendes SteuerrechtAufsätzeChristoph Marchgraber**Dr. Christoph Marchgraber ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU (Wirtschaftsuniversität Wien). Der Autor dankt Univ.-Prof. Dr. Claus Staringer und Dr. Daniela Hohenwarter-Mayr, LL.M. für wertvolle Anmerkungen und die kritische Durchsicht des Manuskripts.GES 2016, 181 Heft 4 v. 1.6.2016

Gemäß § 9 Abs 7 Satz 1 KStG sind Teilwertabschreibungen bei Beteiligungen an Gruppenmitgliedern „nicht abzugsfähig“. Nach hA soll eine Wertminderung daher zwar gemäß § 6 Z 2 lit a EStG zum Ansatz des niedrigeren Teilwerts führen. Die Teilwertabschreibung wirke sich steuerlich aber nicht gewinnmindernd aus.11Vgl Burgstaller/Haslinger, Gruppenbesteuerung und Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen, in Lang/Schuch/Staringer/Stefaner (Hrsg) Grundfragen der Gruppenbesteuerung (2007) 291 (293 f); Haslinger, Die Veräußerung von Beteiligungen (2006) 23; Kohlhauser, Steuerfalle Gruppenbesteuerung?, SWK 2004, S 867 (S 869); Urtz in Achatz/Kirchmayr (Hrsg) KStG § 9 Tz 385; Wiesner/Kirchmayr/Mayr, Gruppenbesteuerung2 (2009) K297; Wiesner/Mayr, Neues zur Gruppenbesteuerung, RdW 2004, 629 (633). Entgegen dieser Rechtsauffassung hat der VwGH kürzlich die Überlegung in den Raum gestellt, „ob § 9 Abs. 7 erster Satz KStG 1988 nicht auch dahin-gehend zu interpretieren ist, dass – aus steuerlicher Sicht – der Ansatz des niedrigeren Teilwertes ausgeschlossen ist“.22VwGH 10.3.2016, 2013/15/0139. Welche Argumente für und gegen ein solches Verständnis sprechen, ob es sich allenfalls auch auf andere Bestimmungen übertragen lässt und welche praktischen Folgen damit verbunden sind, ist Gegenstand dieses Beitrags.

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