Deskriptoren: GmbH; Geschäftsanteil; Insolvenz; Gesellschaft; Abfindung; Aufgriffsrecht; Gesellschaftsvertrag.
Normen: § 879 ABGB, § 77 GmbHG
Eine gesellschaftsvertragliche Klausel, die den Abfindungsanspruch eines Gesellschafters im Wesentlichen nur für den Fall seines durch Konkurseröffnung bedingten Ausscheidens, nicht aber in einem vergleichbaren Fall auf weniger als den Verkehrswert beschränkt, ist sittenwidrig.