Die Entscheidung des OGH in der Rechtssache 6 Ob 48/12w (GES 2013,241 [„Kneisz I“]) hat Transaktionsjuristen, Banken und Literatur zum Teil etwas ratlos zurückgelassen. Bisher übliche Transaktionsstrukturen standen plötzlich auf dem Prüfstand. Und in der Tat ließ die Entscheidung Raum für Spekulationen, welchen Teil der Gestaltung der 6. Senat nun als entscheidend für seine Betrachtung als unzulässige Einlagenrückgewähr ansah. Mit der aktuellen Entscheidung zu 1 Ob 28/15x („Kneisz II“) hat der 1. Senat nun (wenig überraschend) 6 Ob 48/12w im Ergebnis bestätigt, zugleich aber auch eine Präzisierung der Entscheidung vorgenommen. Alle Fragen beantworten konnte er allerdings nicht.