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Aktuell

AktuellChristian FeltlGES 2016, 141 Heft 3 v. 1.4.2016

• BFG: Zur Unternehmereigenschaft beim Betreiben einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines landwirtschaftlich genutzten Gebäudes

Auch wenn eine Photovoltaikanlage auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Gebäudeteilen errichtet wurde, so stellen die durch die Stromerzeugung erzielten Umsätze keinen Nebenbetrieb zur Land- und Forstwirtschaft dar. Die Umsätze gehen nicht in der eigenen Umsatzbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft unter.11Vgl BFG 8.3.2016, RV/5100531/2011.

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