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Prokuraerteilung bei Ziviltechniker-GmbH

JudikaturGES 2016, 123 Heft 3 v. 1.4.2016

Deskriptoren: Ziviltechniker-GmbH; ZT-GmbH; Prokura.

Normen: § 48 UGB, § 49 UGB, § 50 UGB, § 28 ZTG

Ein Prokurist einer Ziviltechniker-Gesellschaft muss eine aufrechte Berufsbefugnis haben.

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