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Abberufung des Stiftungsvorstands wegen mehrerer einzelner Pflichtverletzungen

JudikaturGES 2016, 70 Heft 2 v. 1.3.2016

Deskriptoren: Stiftungsvorstand; Abberufung; wichtiger Grund.

Norm: § 27 Abs 2 PSG

Eine einzelne Pflichtverletzung, die noch nicht als grob zu bezeichnen ist, kann keinen Abberufungsgrund bilden.

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