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Kein Wettbewerbsverbot eines ausgeschlossenen Gesellschafters einer OG für die Dauer der durch seinen Ausschluss vereitelten Kündigungsfrist

JudikaturLukas FanturGES 2016, 13 Heft 1 v. 1.1.2016

Deskriptoren: Wettbewerbsverbot; Konkurrenzverbot; ausgeschiedener Gesellschafter; Offene Gesellschaft.

Normen: § 112 UGB, § 113 UGB

Ein ehemaliger Gesellschafter einer Offenen Gesellschaft ist unabhängig vom Grund seines Ausscheidens nicht mehr an das Wettbewerbsverbot des § 112 Abs 2 UGB gebunden.

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