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§ 23a EStG: Verlustverwertungsbeschränkung für kapitalistische Mitunternehmer

Angrenzendes SteuerrechtAufsätzeSebastian BergmannGES 2015, 354 Heft 7 v. 1.10.2015

Das Steuerreformgesetz 2015/201611BGBl I Nr 118/2015. führt im Einkommensteuerrecht zu mehreren bedeutsamen Änderungen. Eine davon stellt die Beschränkung der Verlustverwertungsmöglichkeiten kapitalistischer Mitunternehmer dar.

Deskriptoren: Mitunternehmer; Mitunternehmerschaft; kapitalistisch; Verlust; Verlustausgleich; Verlustvortrag; Wartetastenverlust.

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