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Verjährung der Haftung des Abschlussprüfers

JudikaturGES 2015, 281 Heft 6 v. 1.8.2015

Deskriptoren: Abschlussprüfer; Haftung; Verjährung.

Normen: UGB § 275 Abs 5

Die gesetzliche fünfjährige Verjährungsfrist des Abschlussprüfers kann durch Allgemeine Auftragsbedingungen nicht verkürzt werden.

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