Deskriptoren: Anrechnungshöchstbetrag, Anrechnungsvortrag
Normen: KStG § 9, OECD-MA Art 23
Ein Recht auf einen Anrechnungsvortrag ausländischer Steuern ergibt sich weder aus dem nationalen Verfassungsrecht, dem Abkommensrecht noch dem Unionsrecht.
Deskriptoren: Anrechnungshöchstbetrag, Anrechnungsvortrag
Normen: KStG § 9, OECD-MA Art 23
Ein Recht auf einen Anrechnungsvortrag ausländischer Steuern ergibt sich weder aus dem nationalen Verfassungsrecht, dem Abkommensrecht noch dem Unionsrecht.