Deskriptoren: Fruchtgenuss, Beteiligung, wirtschaftliches Eigentum, Zurechnung
Normen: EStG § 31 idF vor BudgBG 2011, EStG § 27 Abs 3, BAO § 24
Der Stifter hat der Privatstiftung eine Beteiligung unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechts gestiftet. Die spätere Ablöse des Fruchtgenussrechts durch die Stiftung führt nach Ansicht des VwGH zu einer steuerpflichtigen Veräußerung der Beteiligung.1