Das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) wurde am 11.12.2014 im Nationalrat, am 18.12.2014 im Bundesrat beschlossen. Trotz Änderungen in der Regierungsvorlage (Abänderungen im Justizausschuss) bleibt es bei der Einführung der allgemeinen Zuschreibungsverpflichtung für die Rechnungslegung nach dem Unternehmensgesetzbuch und dem Steuerrecht. Das RÄG 2014 wurde am 13.1.2015 im BGBl 22/2015 veröffentlicht.