Deskriptoren: Liquidation, Teilwertabschreibung, tatsächliche und endgültige Vermögensverluste.
Normen: KStG § 10 Abs 2, KStG § 10 Abs 3, KStG § 12 Abs 3 Z 2
Eine internationale Schachtelbeteiligung scheidet im Falle des Konkurses der ausländischen Gesellschaft erst mit Beendigung der Abwicklung aus dem Betriebsvermögen der beteiligten Gesellschaft aus. In diesem Zeitpunkt sind in Folge des Untergangs der ausländischen Körperschaft tatsächliche und endgültige Vermögensverluste iSd § 10 Abs 3 KStG gegeben, sodass eine Beteiligungsabschreibung erfolgen kann.