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Zeitpunkt des Vorliegens von tatsächlichen und endgültigen Vermögensverlusten iSd § 10 Abs 3 zweiter Satz KStG

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturThomas BieberGES 2015, 47 Heft 1 v. 1.2.2015

Deskriptoren: Liquidation, Teilwertabschreibung, tatsächliche und endgültige Vermögensverluste.

Normen: KStG § 10 Abs 2, KStG § 10 Abs 3, KStG § 12 Abs 3 Z 2

Eine internationale Schachtelbeteiligung scheidet im Falle des Konkurses der ausländischen Gesellschaft erst mit Beendigung der Abwicklung aus dem Betriebsvermögen der beteiligten Gesellschaft aus. In diesem Zeitpunkt sind in Folge des Untergangs der ausländischen Körperschaft tatsächliche und endgültige Vermögensverluste iSd § 10 Abs 3 KStG gegeben, sodass eine Beteiligungsabschreibung erfolgen kann.

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