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Freiwillige Beendigung der Gründungsprivilegierung einer GmbH

Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGES 2014, 394 Heft 8 v. 1.9.2014

Gem § 10b Abs 5 S 1 GmbHG kann die Gründungsprivilegierung durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages beendet werden, wobei vor der Anmeldung der Vertragsänderung die Mindesteinzahlungserfordernisse nach § 10 Abs 1 GmbHG idgF zu erfüllen sind.

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