Die Europäische Kommission veröffentlicht seit 2013 jährlich Daten über die Effizienz der Justizsysteme in der Europäischen Union, das sogenannte „EU-Justizbarometer“. Begeistert wurde in diversen Medien berichtet, dass demnach die Verfahrensdauer von streitigen Gerichtsverfahren in Österreich lediglich bei knapp hundert Tagen liegen würde, also kaum mehr als drei Monaten. Da diese Ziffer aber nicht ansatzweise der gelebten Praxis entspricht, drängt sich auf, dass es sich bei dieser Ziffer um einen statistischen Mittelwert handelt, bei dem wohl Äpfel mit Birnen verglichen wurden. Die Vermutung liegt nahe, dass hier Verfahren, die streitanhängig und ausprozessiert wurden mit solchen, bei denen ein Zahlungsbefehl sofort rechtskräftig wird, offenbar vermischt wurden. Anders erscheint nicht nachvollziehbar, wie eine statistische Durchschnittszahl von hundert Tagen zustande kommen kann.