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Stichtagsbilanz und Gegenleistungsbestimmung als Anwendungsvoraussetzungen des Art III UmgrStG?

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturGebhard FurherrGES 2014, 309 Heft 6 v. 1.7.2014

Norm: UmgrStG § 12 Abs 2 Z 1, UmgrStG § 13 Abs 1

Fehlt einer innerhalb der 9-Monats-Frist erfolgten Finanzamtsmeldung die Stichtagsbilanz nach § 12 Abs 2 Z 1 UmgrStG, liegt eine Verletzung der Anwendungsvoraussetzungen des Art III UmgrStG vor

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