Norm: UmgrStG § 10 Z 1 lit c idF BGBl I 71/2003
Nach dem VwGH stellen auch originäre Erwerbe von Anteilen durch Gründungseinlagen Erwerbe mittels Einzelrechtsnachfolge dar. Sie können daher bei späteren Umwandlungen als vorgelagerte Anteilserwerbe gem § 10 Z 1 lit c UmgrStG zum Untergang von Verlustvorträgen aus älteren Perioden führen.