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Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Personengesellschaft

JudikaturGES 2014, 288 Heft 6 v. 1.7.2014

Norm: ABGB § 914

Gesellschaftsverträge von Personengesellschaften sind grundsätzlich nach § 914 ABGB auszulegen.Dies gilt aber nicht nach einem Wechsel im Mitgliederbestand.

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