Nicht immer erschließt sich der Sinn steuergesetzlicher Reformvorhaben. So führt etwa die (zwar legistisch gut gelungene) Vermögenszuwachssteuer nicht dazu, dass Groß- und Kleinanleger gleichermaßen belastet werden. Während nämlich die „großen“ Kapitaleinkünftebezieher durch Nutzung der bestehenden (und verfassungsrechtlich gebotenen) Verlustausgleichsmöglichkeiten mittels gezielter Verlustrealisierungen knapp vor Jahresende ihre Steuerbelastung für Einkünfte aus Kapitalvermögen regelmäßig auf Null stellen können (weil sie meist eine Vielzahl von Wertpapierpositionen haben und daher gezielt einzelne Verlustpositionen realisieren können), hat der „kleine“ Kapitaleinkünftebezieher, der nur wenige Wertpapierpositionen hat, diese Möglichkeit de facto nicht. Damit entpuppt sich die Vermögenszuwachssteuer als Mittelstandssteuer.