Das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GesbR infolge Eröffnung des Konkursverfahrens über sein Vermögen stellt die Rechtsanwender vor Schwierigkeiten. Zum einen regelt das 27. Hauptstück zum ABGB die vermögensrechtlichen Folgen des Ausscheidens eines Gesellschafters aus der GesbR nur unzureichend; zum anderem ist das Verhältnis gesellschaftsrechtlicher Normen zu insolvenzrechtlichen Bestimmungen nicht gänzlich klar. Der folgende Beitrag versucht die daraus resultierenden Fragenstellungen aufzugreifen und einer Lösung zuzuführen.