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Zwangsstrafenverfahren wegen Offenlegung bei Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften sind Richtersache

Gesellschaftsrecht JudikaturGES 2014, 74 Heft 2 v. 1.3.2014

UGB § 280a, UGB § 283, RPflG § 16 Abs 2 Z 6

Zwangsstrafverfahren wegen unterlassener Offenlegung von Zweigneiderlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften sind Richtersache.Entscheidungen von Diplomrechtspflegern hierüber sind nichtig.

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