InvFG 1993 § 40, InvFG 1993 § 42, KStG § 13
Der UFS hat entschieden, dass der Durchgriff durch eine liechtensteinische Kapitalgesellschaft, welche nach österreichischem Recht als transparenter Investmentfonds angesehen wird, dem Unionsrecht widerspricht und daher nicht anzuwenden ist.